Amtstafel
Die Amtstafel ist zur Kundmachung von Verordnungen und für die sonstigen durch ein Gesetz vorgeschriebenen Kundmachungen bestimmt.
Gemäß einer Novelle der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) ist ab 01. Jänner 2017 eine authentische Kundmachung aller Gemeindeverordnungen in einem elektronischen Amtsblatt im Internet vorgesehen.
Durch die authentische Kundmachung von Gemeindeverordnungen im Internet soll – neben der Verfolgung von verwaltungsreformatorischen Zielsetzungen – auch der faktische Zugang der Gemeindebürgerinnen und -bürger zu den kommunalen Rechtsvorschriften erleichtert werden. Um einen möglichst breiten Zugang zu den Dokumenten zu gewährleisten ist vorgesehen, dass die Kundmachungen im elektronisch geführten Amtsblatt jederzeit ohne Identitätsnachweis, unentgeltlich und selbstverständlich auch barrierefrei zugänglich sind.
Sie finden das elektronisch geführte Amtsblatt der Marktgemeinde Bad Bleiberg unter folgender Internetadresse: