Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Bad Bleiberg auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokumentes und der Ausdrucke des Dokumentes.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Bad Bleiberg gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.
Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte folgende Adressen:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. http://pruefung.signatur.rtr.at