Gewichtsbeschränkung infolge Tauwetter auf Gemeinde- und Verbindungsstraßen
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Beginn
23. Februar 2026 0:00
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Ende
23. März 2026 0:00
Wie bereits in den
vergangenen Jahren, ist von unserer Marktgemeinde gemäß Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung auch während der kommenden Frost-/Tauwetterperiode von
Montag, 23. Februar 2026 bis Montag, 23. März 2026 die Einführung einer 7
Tonnen Gewichtsbeschränkung auf diversen Gemeinde- und
Verbindungsstraßen (d. s. „Kadutscher Weg“; östlicher Teil „Thermenweg“ /
“Kronprinz-Rudolf-Weg“ / „Schieferbauweg“; „Wurzerweg“ / „Torbachweg“ /
“Torweg“ / „Quellenweg“ / “Schattenberg“; „Erlachgraben“ / „Untererlach“; „Kilzerberg“)
vorgesehen. Während dieser Zeit ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
zur Benützung der genannten Straßen und Wege mit Fahrzeugen, die das
Gesamtgewicht von 7 Tonnen überschreiten, nicht möglich und die
Bürger werden dahingehend um Berücksichtigung ersucht (z. B. bei der Bestellung
von Heizmedien wie Öl und Pellets, oder ähnliches)! Die Gewichtsbeschränkung
tritt mit Aufstellung der betreffenden Tafeln am jeweiligen
Straßenbeginn/Straßenende in Kraft und wird mit der Demontage derselben wieder
unwirksam. In Abhängigkeit der Wetterlage kann sich der vorgesehene
Beschränkungszeitraum auch noch (geringfügig) nach vorne oder hinten
verschieben.