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Gewichtsbeschränkung infolge Tauwetter auf Gemeinde- und Verbindungsstraßen

Wie bereits in den
vergangenen Jahren, ist von unserer Marktgemeinde gemäß Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung auch während der kommenden Frost-/Tauwetterperiode
von
Montag, 6. März 2023 bis Freitag, 7. April 2023
die Einführung einer 7
Tonnen Gewichtsbeschränkung
auf diversen Gemeinde- und
Verbindungsstraßen
(d. s. „Kadutscher Weg“, östlicher Teil „Thermenweg“ /
“Kronprinz-Rudolf-Weg“ / „Schieferbauweg“, „Wurzerweg“ / „Torbachweg“ /
“Torweg“ / „Quellenweg“ / “Schattenberg“, „Erlachgraben“ / „Untererlach“ und
„Kilzerberg“) vorgesehen.

Während dieser Zeit ist
die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Benützung der
genannten Straßen und Wege mit Fahrzeugen, die das Gesamtgewicht von 7 Tonnen
überschreiten, nicht möglich und werden die BürgerInnen dahingehend um
Berücksichtigung ersucht (z. B. bei der Bestellung von Heizmedien wie Öl und
Pellets, oder ähnliches)!

Die
Gewichtsbeschränkung tritt mit Aufstellung der betreffenden Tafeln am
jeweiligen Straßenbeginn/Straßenende in Kraft und wird mit der Demontage
derselben wieder unwirksam.

In Abhängigkeit der
Wetterlage kann sich der vorgesehene Beschränkungszeitraum auch noch
(geringfügig) nach vorne oder hinten verschieben
.