Gewichtsbeschränkung infolge Tauwetter auf Gemeinde- und Verbindungsstraßen
Wie bereits in den vergangenen Jahren,
ist von unserer Marktgemeinde gemäß Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung
auch während der kommenden Frost-/Tauwetterperiode von Montag, 4. März 2024
bis Montag, 1. April 2024 die Einführung einer 7 Tonnen Gewichtsbeschränkung auf
diversen Gemeinde- und Verbindungsstraßen (d. s. „Kadutscher Weg“;
östlicher Teil „Thermenweg“ / “Kronprinz-Rudolf-Weg“ / „Schieferbauweg“;
„Wurzerweg“ / „Torbachweg“ / “Torweg“ / „Quellenweg“ / “Schattenberg“;
„Erlachgraben“ / „Untererlach“; „Kilzerberg“) vorgesehen. Während dieser Zeit
ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Benützung der genannten Straßen
und Wege mit Fahrzeugen, die das Gesamtgewicht von 7 Tonnen überschreiten, nicht
möglich und werden die Bürger dahingehend um Berücksichtigung ersucht (z. B.
bei der Bestellung von Heizmedien wie Öl und Pellets, oder ähnliches)! Die
Gewichtsbeschränkung tritt mit Aufstellung der betreffenden Tafeln am
jeweiligen Straßenbeginn/Straßenende in Kraft und wird mit der Demontage
derselben wieder unwirksam. In Abhängigkeit der Wetterlage kann sich der
vorgesehene Beschränkungszeitraum auch noch (geringfügig) nach vorne oder
hinten verschieben.