“Besondere Waldbrandgefahr – Verbot des Feuerentzündens”
Von der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land wurde im Hinblick auf die vorherrschende Trockenheit (in Bad Bleiberg speziell auf den Südhängen des Erzberges), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden ausgesprochen begünstigt, am 19.07.2024 (bis auf weiteres) für das gesamte Gebiet des Bezirkes Villach-Land eine Verordnung erlassen, durch die mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen unabhängig von der jeweiligen Kulturgattung und die Kampfzone des Waldes) verboten ist.
Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung wird nach dem Forstgesetz 1975 idgF. mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
Im Interesse der Sicherheit und des Allgemeinwohls ersuche ich alle Gemeindebürger*innen höflich darum, sich strikt an diese Anordnung zu halten.
"Glück AUF" Euer Bgm. Christian Hecher